Finger weg von fremden Inhalten

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte auf der eigenen Homepage kann den Betreiber teuer zu stehen kommen.

Finger weg von fremden Inhalten

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte auf der eigenen Homepage kann den Betreiber teuer zu stehen kommen.

München, 3.07.2012 – Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten die Gesetze zur Wahrung des Urheber- und Nutzungsrechts. Wer fremde Bilder, Texte, Videos oder Tonmaterial nutzen möchte, sollte sich zuvor vom rechtmäßigen Urheber oder vom Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts die Erlaubnis erteilen lassen. Im Regelfall ist dafür eine Lizenzgebühr zu entrichten. Genau zu klären ist zudem auch die Verwendung der geschützten Inhalte: Ein für einen bestimmten Zweck erworbenes Nutzungsrecht darf nicht ohne Weiteres auf andere Bereiche oder Medien ausgeweitet werden.

Nutzungsrechte schriftlich vereinbaren

Jedem Betreiber einer Webseite ist daher vor der Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu raten, mit dem Urheber oder Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts eine schriftliche Vereinbarung einzugehen. In dieser sollten der Verwendungszweck und die Dauer der Nutzung genau definiert und die dafür zu entrichtende Gebühr genannt werden.

Selbst Fotos, Grafiken, Audio- oder Videodateien, die Dritten nur durch die Recherche in einer Suchmaschine zugänglich gemacht werden, unterliegen dem Urheberrecht.

Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht München im Frühjahr 2010:
Der Betreiber einer Firma hatte einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt zwar von seiner Homepage gelöscht, aber durch die Bereitstellung auf seinem Server der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Gericht befand, dass sogar die Ermöglichung des Abrufs der URL durch den Websitebetreiber für eine Urheberrechtsverletzung ausreichend sei. (Urteil des AG München vom 31.03.2010, AZ 161 C 15642/09)

Formular zum Download

Ersparen Sie sich unnötige Kosten und womöglich sogar eine Anklage und treten Sie mit dem Urheber in Kontakt, bevor Sie dessen Bilder, Texte, Audio- oder Videodateien für Ihre Internetseite nutzen.
Hier finden Sie ein Formular für die Vereinbarung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte vor. Die Vertragsvorlage wurde auf Rechtssicherheit geprüft von Rechtsanwalt Matthias Koch von Aman Krasel Koch Rechtsanwälte in Frankfurt.

Zur Verfügung gestellt wird das Formular von Matthias Koch, Aman Krasel Koch Rechtsanwälte in Frankfurt, Die Konzepter Kommunikation.Kreation Petra Hettenkofer und Janet Kästner, und Robert Bree Kommunikationsdesign

Die Konzepter Kommunikation.Kreation sind eine inhabergeführte Agentur für Kommunikation im Internet und auf klassischem Weg. Kernkompetenz ist der integrierte Ansatz: Die konzeptionelle Verknüpfung von Maßnahmen der Public Relations und des Marketings ermöglicht eine intelligente, bedarfsgerechte Kommunikation – über alle medialen Kanäle und verbunden mit kreativen Lösungen für mehr Aufmerksamkeit und Erfolg am Markt.

Robert Bree ist Grafikdesigner in München und unterstützt kleine und große Unternehmen, Agenturen und Verlage bei der Umsetzung von Print- und Webprojekten.

Aman Krasel Koch ist eine junge Anwaltskanzlei mit Büros in Frankfurt am Main und Darmstadt, die schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Verkehrsunfallregulierung sowie Strafverteidigung berät.

Kontakt:
Die Konzepter Kommunikation.Kreation – Petra Hettenkofer & Janet Kästner GbR
Petra Hettenkofer
Kurzhuberstraße 15
81825 München
089.41 60 69 62
kommunikation@konzepter-agentur.de
http://www.konzepter-agentur.de/kommunikation